• Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kläranlage Großengottern
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Sitz TAZV "Notter", Schlotheim
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kanalisation Schlotheim 1907

Der TAZV "Notter" verwaltet seine Einrichtungen in Anwendung der für die Eigenbetriebe geltenden Vorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung. Er übernimmt die ihm von den Mitgliedsgemeinden jeweils übertragene Aufgabe der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Sitz TAZV
 
Sitz TAZV "Notter", Schlotheim

Dazu gehört insbesondere:

  • Wasser zu beschaffen und Wasservorkommen zu erschließen,
  • Wasserversorgungsanlagen zu planen, zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, zu verwalten und bei Bedarf zu erneuern,
  • die Einwohner mit Trinkwasser zu versorgen,
  • Wasser für öffentliche Zwecke bereitzustellen und soweit das verfügbare Wasser ausreicht, für gewerbliche und sonstige Zwecke abzugeben,
  • Abwasserentsorgungsanlagen zu planen, zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, zu verwalten und bei Bedarf zu erneuern,
  • von Grundstücken Abwasser abzunehmen,
  • für die ordnungsgemäße Ableitung und Beseitigung des Abwassers Sorge zu tragen,
  • alle sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die für die Erfüllung der vorgenannten Aufgaben notwendig sind.

 

 Chronologie

Chronik
 
Hochbehälter Schlotheim.

Der Trink- und Abwasserzweckverband „Notter“ ist kommunaler Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung für 9.800 bzw. 17.000 Einwohner, der ansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe und der Landwirtschaft.

Der Verband wurde zum 01.01.2006 durch den Zusammenschluss des Trinkwasserzweckverbandes „Lochmühle“ mit dem Abwasserzweckverband „Notter“ gebildet. Beide Verbände wurden bereits 1993 gegründet und erfuhren mit Fusion des Abwasserzweckverbandes Großengottern und dem Beitritt der Gemeinde Obermehler in den Jahren 2000 und 2001 eine deutliche Verbandsvergrößerung und Leistungserweiterung. Im Jahr 2014 trat die Gemeinde Oppershausen dem Verband im Abwasserbereich bei.

Das Verbandsgebiet mit den dazugehörigen Gemeinden ist aus der Karte ersichtlich.