• Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kläranlage Großengottern
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Sitz TAZV "Notter", Schlotheim
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kanalisation Schlotheim 1907

Bezug nehmend auf die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in der Fassung vom 02.August 2013 § 16 (4) informiert der Trink- und Abwasserzweckverband „Notter" seine Kunden, dass in dem von ihm zuständigen Versorgungsgebiet, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Unstrut-Hainich Kreises, nachstehend aufgeführte Zusatzstoffe zur Anwendung kommen. Sie sind nach der Trinkwasserverordnung zugelassen und gesundheitlich unbedenklich.

Chlordioxid bzw. Natriumhypochlorit zur Desinfektion

Nach §11 TrinkwV – Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren beträgt die Höchst- bzw. Mindestkonzentration nach Abschluss der Aufbereitung:

  max. min.
Chlordioxid 0,2 mg/l ClO2 0,05 mg/l ClO2
Chlor 0,3 mg/l freies Chlor 0,1 mg/l freies Chlor

Wozu wird ein Wasserzähler gebraucht?

Um die verbrauchte Wassermenge ordnungsgemäß erfassen und somit auch abrechnen zu können, ist die Installation eines Wasserzählers Bestandteil eines Hausanschlusses.
Wasserzähler sind also Messeinrichtungen, die die Menge des durchgeflossenen Wassers anzeigen. Umgangssprachlich werden sie auch als „Wasseruhren“ bezeichnet.

 

Eichgesetz und Eichfristen für Wasserzähler

Wasserzähler, die im geschäftlichen Verkehr zwischen dem TAZV Notter und dem Verbraucher eingesetzt werden, müssen lt. § 1 des Eichgesetzes geeicht sein. Die Eichzeit für einen Wasserzähler beträgt 6 Jahre. Die Gültigkeit des Zählers endet mit dem letzten Kalendertag des letzten Eichjahres. Das erste Eichjahr kann dem Zähler entnommen werden (siehe Bild Wasserzähler Nr. 4).

 

Wasserzählerwechsel

Der Zähler wird im Laufe des letzten Eichjahres für den Kunden bzw. dem Anschlussnehmer kostenfrei ausgetauscht. Hierzu kommen Mitarbeiter des TAZV „Notter“, die sich als solche ausweisen können, unangemeldet an Ihre Tür. Diese können Ihnen die Zähleridentifikationsnummer (Wasserzählernummer) Ihres eingebauten Wasserzählers nennen, die Sie auf Ihrem Wasserzähler zum Vergleich ablesen können (siehe Bild Wasserzähler Nr. 6).

Sofern sich der Verdacht von Missbrauch/Betrug aufdrängt, zögern Sie nicht, sich beim TAZV „Notter“ telefonisch nach der Richtigkeit des Wechsels und der damit beauftragten Person zu erkundigen.Trifft man Sie zu Hause nicht an, dann wird Ihnen ein Info-Zettel hinterlegt, auf dem Sie alles Nötige entnehmen können. Mit Ihnen wird dann ein Zählerwechseltermin telefonisch vereinbart.

Die Montagezeit beansprucht ca. 15 Minuten, vorausgesetzt die Absperrarmaturen vor und hinter dem Wasserzähler sind funktionstüchtig und die Wasserzähleranlage entspricht der Vorschrift (DIN 1988 / DIN EN 1717).
(Siehe Beispielbild Wasserzähleranlage)

Für den Austausch ist es zwingend erforderlich, dass der Zähler und die
Absperrarmaturen frei zugänglich sind, damit unsere Monteure ausreichend Platz haben, um den Wechsel durchführen zu können.
Bitte beachten Sie, dass eine Umbauung oder eine Verkleidung der Wasserzähleranlage grundsätzlich nicht zulässig ist. Ihr Wasserzähler mit der Hauptabsperrarmatur und dem Rückflussverhinderer hat aus Sicherheitsgründen jederzeit frei zugänglich zu sein und sollte auch nicht mit Möbeln oder sonstigen Gegenständen zugestellt werden.

 

Beispielbild Wasserzähleranlage

 

Für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bedanken wir uns im Voraus.

 

Beschreibung Wasserzähler

  1. Wasserzählergröße
  2. Verbrauchsstand
  3. Zählerrädchen für Anzeige
    100 ltr. (x 0,1), 10 ltr. (x 0,01), 1 ltr. (x 0,001), 0,1 ltr. (x 0,0001)
  4. Baujahr / Eichjahr (z.B. M18 = 2018)
  5. Anlaufstern/Kontrollrad*
  6. Zähleridentifikationsnummer (Wasserzählernummer)

*Hinweis
Der Anlaufstern steht, sofern keine Entnahme stattfindet. Schon bei minimalsten Abnahmen beginnt er sich zu drehen. Er dient damit auch der Kontrolle von schleichenden Verbräuchen und Undichtigkeiten (z.B. Undichtigkeiten der Toilettenspülung, tropfende Abnahmestellen, Leckage in der Hausinstallation o.ä.)

Ergebnisse der Wasseranalysen für den Trink- und Abwasserzweckverband "Notter" (Stand 31.03.2024) ermittelt durch GWAmbH, Institut für Wasser- und Umweltanalytik, An der Ohratalsperre, 99885 Luisenthal

Hier die wichtigsten Qualitätsparameter in den Versorgungsgebieten.

Parameter Maßeinheit Grenzwert TrinkwV Versorg.-gebiet Schlotheim, Mehrstedt, Obermehler Versorg.-gebiet Körner, Bollstedt, Grabe Versorg.-gebiet Hohenbergen, Issersheilingen Versorg.-gebiet Urbach
pH-Wert   6,5 bis 9,5 7,29 7,36 7,61 7,20
Trübung NTU 1,0 0,10 0,11 <0,13 0,18
Nitrat mg/l 50 29,9 28,0 28,5 16,5
Chlorid mg/l 250 38,9 41,8 21,7 112
Fluorid mg/l 1,5 0,22 0,19 0,98 0,24
Sulfat mg/l 250 113 134 124 118
freies Chlor mg/l 0,3 < 0,05 < 0,05 < 0,05 <0,05
Calcium mg/l kein 136 137 133 129
Magnesium mg/l kein 30,0 34,3 35,3 54,3
Natrium mg/l 200 15,3 15,8 16,6 48,4
Gesamthärte °dH kein 25,9 27,1 26,7 30,5
Härtebereich   kein 3 , hart 3 , hart 3 , hart 3 , hart

Grenzwert

Der angegebene Grenzwert gilt für das gesamte Bundesgebiet und wird durch die Trinkwasserverordnung von 2001 festgelegt. Trinkwasserhärte ist kein Qualitätskriterium. Hierfür schreibt der Gesetzgeber keinen Grenzwert fest.

 

Zusatzstoffe im Trinkwasser

Bezug nehmend auf die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in der Fassung vom 02.August 2013 § 16 (4) informiert der Trink- und Abwasserzweckverband „Notter" seine Kunden, dass in dem von ihm zuständigen Versorgungsgebiet, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Unstrut-Hainich Kreises, nachstehend aufgeführte Zusatzstoffe zur Anwendung kommen. Sie sind nach der Trinkwasserverordnung zugelassen und gesundheitlich unbedenklich.

Chlordioxid bzw. Natriumhypochlorit zur Desinfektion

Nach §11 TrinkwV – Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren beträgt die Höchst- bzw. Mindestkonzentration nach Abschluss der Aufbereitung:

  max. min.
Chlordioxid 0,2 mg/l ClO2 0,05 mg/l ClO2
Chlor 0,3 mg/l freies Chlor 0,1 mg/l freies Chlor

 

Der Trink- und Abwasserzweckverband "Notter" erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren.

1. Grundgebühr

Die Grundgebühr wird berechnet:

Wasseruhr
 
  1. für Grundstücke, die zu Wohnzwecken genutzt werden können, nach der Anzahl der Wohneinheiten (Definition siehe Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung),
  2. für Grundstücke, auf denen neben der wohnlichen Nutzung auch gewerbliche Nutzung stattfinden kann, gilt jede gewerbliche Einrichtung als eine Wohneinheit (z.B. Büros, Geschäfte, Praxen, auch unselbständige Niederlassungen und Nebenstellen). Nicht unter diese Auslegung fallen u.a. separate Arbeitszimmer,
  3. für Gartengrundstücke und Erholungsgrundstücke, die nicht einer Gemeinschaftsgartenanlage angehören und eine Nutzung aufweisen, die eine Bemessung nach Wohneinheiten zulässt, gilt die Berechnung nach Wohneinheiten.

Die Grundgebühr beträgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer je Wohneinheit 10,15 EUR/Monat. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird im Gebührenbescheid gesondert ausgewiesen.

Für sonstige Grundstücke wird die Grundgebühr nach dem möglichen Dauerdurchfluss Q3 (ehemals Nenndurchfluss Qn) der verwendeten Wasserzähler nach der Europäischen Richtlinie über Messgeräte 2004/22/EG (MID) berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr für jeden Anschluss erhoben. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit möglichem Dauerdurchfluss:

Dauerdurchfluss
Q3
ehemals
Qn
Grundgebühr
(netto) EUR/Monat
Grundgebühr(brutto)
(inkl. 7% gesetzl. USt) EUR/Monat
4 2,5 14,71 15,74
10 6 36,79 39,36
16 10 58,86 62,98
25 15 91,96 98,40
63 40 231,75 247,97
100 60 367,85 393,60
240 150 882,85 944,65

 

Die gesetzliche Umsatzsteuer wird im Gebührenbescheid gesondert ausgewiesen.

2. Verbrauchsgebühr

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer 2,18 EUR/m³.

Durch den Bereich Wasser werden alle von den Mitgliedsgemeinden auf den Verband übertragenen Aufgaben, die sich aus der Wasserversorgungspflicht ergeben, wahrgenommen.

 

Trinkwasser
 
Durchflussmesszähler Lochmühle.

Aus mehreren Tiefbrunnenanlagen, so z.B. im Gebiet Schlotheim oder der "Lochmühle" bei Körner, wird sauberes, unbelastetes Grundwasser gewonnen. Aus Gründen der hygienischen Sicherheit wird dieses sogenannte Rohwasser desinfiziert und über ein Rohrsystem bis zum letzen Anschluss den Kunden als Trinkwasser geliefert.

Störungen und Unregelmäßigkeiten bei der Wassergewinnung, Speicherung und Verteilung werden online dem Betriebs- und Bereitschaftspersonal gemeldet. Die Kontrolle der Trinkwasserqualität, von der Wassergewinnung bis zur Wasserabgabe an unsere Kunden, wird von einem im Freistaat Thüringen akkreditiertem unabhängigem Institut für Wasser- und Umweltanalytik, auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung, durchgeführt.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.