Bezug nehmend auf die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in der Fassung vom 02.August 2013 § 16 (4) informiert der Trink- und Abwasserzweckverband „Notter" seine Kunden, dass in dem von ihm zuständigen Versorgungsgebiet, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Unstrut-Hainich Kreises, nachstehend aufgeführte Zusatzstoffe zur Anwendung kommen. Sie sind nach der Trinkwasserverordnung zugelassen und gesundheitlich unbedenklich.
Chlordioxid bzw. Natriumhypochlorit zur Desinfektion
Nach §11 TrinkwV – Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren beträgt die Höchst- bzw. Mindestkonzentration nach Abschluss der Aufbereitung:
max. | min. | |
---|---|---|
Chlordioxid | 0,2 mg/l ClO2 | 0,05 mg/l ClO2 |
Chlor | 0,3 mg/l freies Chlor | 0,1 mg/l freies Chlor |